Mit dem Bescheid vom 19.02.2018 stellt das Finanzamt Stormarn fest:
„Die Satzung der Körperschaft Zeitlupe gGmbH, Schimmelmannstraße 49, 22926 Ahrensburg in der Fassung vom 09.02.2018 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO. “
Hinweise zur Steuerbegünstigung
„Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr(n) 5 AO) und des Umweltschutzes.
AO ist die Abgabenordnung.
Unsere Satzung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Wir freuen uns über Zuwendungen zur Förderung unserer Zwecke. Unser Spendenkonto ist wie folgt:
GLS Gemeinschaftsbank e.G., Bochum
IBAN:DE35 4306 0967 2035 8261 00
BIC:GENODEM1GLS
Bitte vergessen Sie nicht, Namen und Adresse anzugeben, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können.